Finanzielle Grundlagen

 

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf öffentliche Förderung bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) zu stellen. Ist der Bedarf an Betreuungsstunden genehmigt, werden die Kosten zum größten Teil übernommen. Die Kosten sind Einkommensunabhängig und richten sich nach den minderjährigen Kindern die mit im Haushalt leben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Landratsamt Calw.

 

 

 


Es wird täglich eine Essens- und Windelpauschale von 5 Euro erhoben. Die Essenspauschale beinhaltet ein Frühstück, Mittagessen und Getränke. Die Windelpauschale beinhaltet die Windeln, Feuchttücher sowie Pflegeartikel.

 

Außerhalb der geförderten Betreuungsstunden oder der Betreuungszeit entstehen zusätzliche Kosten von 7,50 pro Stunde.